KFZ-Versicherungen

KFZ-Versicherungen

Da können Sie noch so lange unfallfrei gefahren sein - eine Kfz-Haftpflichtversicherung müssen Sie immer abschließen. Das ist per Gesetz vorgeschrieben und ohne diese Versicherung wird Ihr Auto noch nicht einmal zugelassen. Die Haftpflicht tritt ein, wenn ein anderer Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer geschädigt wird und Sie daran Schuld sind. Zusätzlich können Sie freiwillig eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Diese zahlen auch für Schäden am eigenen Fahrzeug.

Parken Sie Ihr Auto in einer Garage? Nutzen Sie es häufig oder selten? Hatten Sie schon mal einen Unfall und wenn ja, wann? Das sind nur einige der vielen Fragen, deren Antworten entscheidend für die Höhe Ihrer Kfz-Versicherung sind. Wir sind da ganz bei Ihnen, suchen das günstigste Angebot für Sie heraus und wünschen natürlich trotzdem allzeit gute Fahrt!

Gerne beraten wir Sie auch zu den folgenden Kraftfahrversicherungen:

Autoversicherung

Ob zwei oder vier Räder, eine Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jedes motorisierte Fahrzeug, damit im Falle eines Unfalls das Opfer angemessen entschädigt werden kann. Diese Entschädigung kann schnell einen hohen mehrstelligen Betrag ausmachen: So zahlt die Kfz-Haftpflicht etwa für Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder bei bleibenden Gesundheitsschäden auch eine lebenslange Rente. Dazu kommen die Kosten für Abschleppen, Reparatur, Wiederbeschaffung oder Mietwagen. Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt 7,5 Millionen Euro je geschädigte Person, 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. In der Praxis liegen die vertraglichen Deckungssummen der Versicherer oftmals deutlich höher.

Für die Beiträge werden der Fahrzeugtyp als auch der Wohnort berücksichtigt. In der Regionalstatistik für die Kaskoversicherung spielen demnach auch örtliche Besonderheiten wie Hochwasser, Hagel oder Diebstahlhäufigkeit eine Rolle.

Motorradversicherung

Die Kfz-Versicherung für Motorräder funktioniert im Wesentlichen genauso wie für Autos: An einer Haftpflichtversicherung geht kein Weg vorbei, zusätzliche Teil- oder Vollkaskoversicherungen sind möglich, um zum Beispiel Schäden am eigenen Motorrad durch Brand oder Diebstahl als auch selbst verursachte Schäden abzusichern.

Außerdem gibt es auch in der Motorradversicherung Prämiennachlässe, etwa für bestimmte Fahrergruppen wie Frauen, Garagenparker und Wenigfahrer, sowie Schadenfreiheitsrabatte für jahrelanges Fahren ohne Versicherungsschäden.

Anhängerversicherung

Bei jedem Anhänger gilt es zunächst zu prüfen, ob es sich um einen zulassungsfreien Anhänger handelt. Diese sind nämlich über das Zugfahrzeug mitversichert und brauchen keine eigene Haftpflicht.

Für hochwertige Anhänger ist ein Kaskoschutz zu empfehlen, die Teilkasko kommt für Schäden am Anhänger durch Brand, Diebstahl, Einbruch, Hagel, Sturm und Blitzschlag auf. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt zusätzlich selbst verursachte Schäden.

Wohnwagenversicherung

Aufgepasst bei der Haftpflichtversicherung für Ihren Wohnwagen: Sie ist recht preisgünstig, denn der Wohnwagen ist in angehängtem Zustand über die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeuges versichert. Aber eben nicht dann, wenn Sie zum Beispiel den Anhänger von Hand rangieren und dabei das Eigentum anderer beschädigen.

Auch der Abschluss einer Teil- oder Vollkasko ist sorgfältig zu überlegen. Die Teilkasko deckt Schäden etwa durch Diebstahl, Einbruch, Sturm oder Blitzschlag ab, die Vollkasko übernimmt auch selbstverursachte Schäden. Die jeweiligen Beiträge richten sich nach Wert und Modell des Wohnwagens, zudem gibt es einen Rabatt, wenn Sie bereits länger unfallfrei versichert sind.

Wohnmobilversicherung

Mit dem Wohnmobil unterwegs, Urlaubsgefühle auf der Straße: Das darf aber nicht vergessen lassen, dass auch ein Wohnmobil Versicherungsschutz braucht. Dazu gehört in jedem Fall die Haftpflichtversicherung, die die von Ihnen am Steuer Ihres Wohnmobils verursachten Schäden abdeckt.

Die Teilkasko übernimmt zusätzlich Schäden am Wohnmobil selbst, die Vollkasko zahlt auch dann, wenn Ihr Wohnmobil bei einem von Ihnen verschuldeten Unfall beschädigt wird. Falls Sie einen Wechsel Ihrer Wohnmobilversicherung planen, bedenken Sie eine fristgerechte Kündigung Ihrer alten Police.

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